Änderung der Maskenpflicht zum 21.06.2021

Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte,

wie Sie bereits aus den Medien vernommen haben, wird ab der kommenden Woche die Maskenpflicht - mit Ausnahme des Schulgebäudes - aufgehoben (siehe Zitat unten Punkt 3 des Hygieneplans Corona). Die Selbsttests werden beibehalten. Aus organisatorischen Gründen findet die Testung in der nächsten Woche ausnahmsweise dienstags und donnerstags statt.

Zitat aus dem Hygieneplan-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz, 9. überarbeitete Fassung, gültig ab 21. Juni 2021, Punkt 3:

Maskenpflicht
Liegt in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen unter 35, so gilt die Maskenpflicht für alle Personen im gesamten Schulgebäude, bis der Platz im Klassenraum, im Lehrerzimmer oder im Büro erreicht ist. Im Freien und während des Unterrichts am Platz besteht keine Verpflichtung, eine Maske zu tragen.

Liegt in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen ≥35, sind alle Personen auf dem Schulgelände verpflichtet, sowohl im Schulgebäude (Unterrichts- und Fachräume, Flure, Gänge und Treppenhäuser, beim Pausenverkauf, in der Mensa, im Verwaltungsbereich, im Lehrerzimmer) als auch im freien Schulgelände Maske zu tragen. Die Maskenpflicht umfasst grundsätzlich die Zeit des gesamten Schulbesuchs inklusive des Unterrichts.
Geeignet sind Medizinische Gesichtsmasken oder Atemschutzmasken der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder eines vergleichbaren Standards.

Herzliche Grüße

Franz-Josef Gerz

Hier finden sie den 9. Hygieneplan-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz zum Download.